Kautionsversicherung | AXA Ulm Haller & Spindler oHG https://kautionsversicherung-ulm.de/ Kautionsversicherung & Bürgschaft Fri, 18 Feb 2022 10:37:13 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.2 https://kautionsversicherung-ulm.de/wp-content/uploads/2020/02/logo_AXA_HallerSpindler-e1605533327580-150x150.png Kautionsversicherung | AXA Ulm Haller & Spindler oHG https://kautionsversicherung-ulm.de/ 32 32 Vertragserfüllungsbürgschaften https://kautionsversicherung-ulm.de/allgemein/vertragserfuellungsbuergschaften/ https://kautionsversicherung-ulm.de/allgemein/vertragserfuellungsbuergschaften/#respond Fri, 18 Feb 2022 10:37:13 +0000 https://kautionsversicherung-ulm.de/?p=244632 Der Beitrag Vertragserfüllungsbürgschaften erschien zuerst auf Kautionsversicherung | AXA Ulm Haller & Spindler oHG.

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Sie wollen ein Eigenheim bauen oder Ihr Unternehmen bestellt große Maschinen oder gar ganze Fertigungsanlagen? Dann treffen sie meist auf eine Vertragserfüllungsbürgschaft. Diese Bürgschaft dient der Absicherung des Auftraggebers. Geht beispielsweise das Bauunternehmen in der Bauphase oder innerhalb der Gewährleistungsfrist insolvent, so greift die Bürgschaft. Denn eine dritte Partei, der Bürge, sichert den Auftragnehmer ab und übernimmt dessen Verantwortung sofern er nicht mehr in der Lage dazu ist.

Was ist eine Bürgschaft?

Eine Bürgschaft entsteht zwischen drei Parteien: dem Gläubiger, dem Hauptschuldner und dem Bürge. Wer für eine andere Person oder auch ein Unternehmen eine Bürgschaft übernimmt, steht für dessen Verbindlichkeiten ein. Kann ein Schuldner beispielsweise wegen Zahlungsunfähigkeit seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr bedienen, muss der Bürge gegenüber dem Gläubiger dafür geradestehen und einspringen. Dazu setzen die Parteien den Bürgschaftsvertrag in schriftlicher Form auf.
Ein Bürgschaftsvertrag ist ein einseitig verpflichtender Vertrag. Ein Kaufvertrag hingegen ist zweiseitig verpflichtend: Hier müssen beide Parteien ihre Vertragsmodalitäten einhalten. Der Verkäufer garantiert das Produkt/ die Leistung zur Verfügung zu stellen. Der Käufer stellt den Kaufbetrag. Bei einer Bürgschaft steht nur ein Vertragspartner – der Bürge – in der Pflicht. Der Gläubiger hat keine Pflichten zu erfüllen. Der Bürge haftet immer mit seinem gesamten persönlichen Vermögen. Eventuelle Mitbürgen haften als Gesamtschuldner. Die Bürgschaft stellt die einzige Form der Personensicherheit dar. Weitere Sicherungsformen beinhalten dingliche Sicherheiten.

Was ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft und wie greift sie?

Eine spezielle Variante der Bürgschaft ist die Vertragserfüllungsbürgschaft – diese wird auch als Erfüllungsbürgschaft betitelt. Sie ist eine Kombination aus Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaft. Denn anders als bei den gängigsten Bürgschaften ist der Bürge nicht in der Pflicht, wenn es sich beispielsweise um die Rückzahlung eines Kredits handelt. Bei dieser Form der Bürgschaft muss er dafür sorgen, dass die ausgemachte Leistung mit dem Kunden realisiert wird. In der Regel übernehmen diese Bürgschaften Banken oder Versicherungen. In der vertraglichen Ausgestaltung verpflichtet sich der Auftragnehmer (z.B. das ausführende Bauunternehmen) eine bestimmte Leistung zu erbringen. Der Auftraggeber (z.B. Bauherr) zahlt im Gegenzug den vereinbarten Betrag. Nun kommt der Bürge ins Spiel: Er garantiert dem Auftraggeber die Durchführung aller vertraglich festgelegten Pflichten des Auftragnehmers, selbst wenn dieser zahlungsunfähig wird. Die Bürgschaft sichert auch sämtliche Gewährleistungsverpflichtungen des Auftragnehmers ab. Die Vertragserfüllungsbürgschaft wird entweder über eine klassische Bankbürgschaft oder auch über eine Bürgschaftsversicherung gestellt. Eine weitere Besonderheit ist, dass die Verpflichtungen über den eigentlichen Werkvertrag hinausgehen können. Die Bürgschaft betrifft nämlich alle Bereiche des Auftrags:

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Von der Ausführung des Auftrags bis zur Abnahme

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Gewährleistungsansprüche bis zum Ende der Gewährleistungszeit

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Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags

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Überzahlungen

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Strafzahlungen bei Überschreiten eines vereinbarten Liefer- oder Fertigstellungstermins

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weitere sonstige Verpflichtungen, die im Vertrag festgehalten wurden

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Wo finden Sie Vertragserfüllungsbürgschaften?

In weiten Teilen des Baugewerbes sowie im Handwerk findet diese Form der Bürgschaft häufig Anwendung. Auch bei Unternehmen im Bereich Maschinen- und Anlagenbau wird auf diese Bürgschaftsform zurückgegriffen um Sicherheitsbehalte auszulösen und Aufträge abzusichern. Dies gilt auch bei Garten- und Landschaftsbauern und im Flugzeug- und Schiffsbau.
Als Privatperson und Verbraucher kommen Sie mit dieser Form einer Bürgschaft in Kontakt, sobald der Bau eines Eigenheims oder der Kauf eines Fertighauses bevorsteht. Damit sind Sie abgesichert, sollte es zu einer Verzögerung des Fertigstellungstermin kommen. Die Absicherung greift auch, wenn Ihnen Mehrkosten entstehen durch eine Insolvenz des Bauunternehmens. Im schlimmsten Fall garantiert die Vertragserfüllungsbürgschaft, dass der Bürge die Fertigstellung des Projekts durch ein anderes Unternehmen finanziert. Abgesichert werden damit auch spätere, berechtigte Reklamationen, selbst wenn das Bauunternehmen dann schon nicht mehr existieren sollte. In der Regel handelt es sich um Gewährleistungsfristen von zwei bis fünf Jahren.

Wie hoch ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft und wer trägt die Kosten?

Wie Sie gesehen haben, übernehmen Banken oder Versicherungen meistens die Bürgschaft für eine Vertragserfüllung. Dafür berechnen sie eine Gebühr – denn als Bürge stehen sie jederzeit in der Verantwortung, die Finanzierung für ausstehende Vertragsleistungen selbst übernehmen zu müssen. Die Höhe der Kosten ist abhängig vom Bürgschaftsgeber, von der Bonität des Auftragnehmers und von der Betrachtung des abzusichernden Projekts. In der Regel werden zwischen 3% und 10% der Auftragssumme festgesetzt.
Nicht geregelt ist, wer die Gebühr für die Bürgschaft übernimmt. Dies legen Auftraggeber und Auftragnehmer fest. Meistens jedoch übernimmt der Auftragnehmer, also das Bauunternehmen in den genannten Beispielen, die Gebühren und lässt diese dann in das gesamte Projekt einfließen.

Abschließende Informationen

Die Bürgschaft endet, wie der Name bereits vorgreift, automatisch mit der Erfüllung aller vertraglichen Leistungen des Auftraggebers. In der Regel sind dies die Gewährleistungsfristen. Bis 2003 war es möglich, die Bürgschaft in den AGBs zu regeln. Nun sind nur noch die §§631 BGB gesetzlich maßgebend. In der Baubranche wird es oft notwendig, Verträge in der Praxis an die Wünsche des Auftraggebers anzupassen. Dies wird in der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) geregelt. Durch die hohen Projektsummen und die Langfristigkeit der Anlagen oder Bauprojekte schafft die Vertragserfüllungsbürgschaft eine wichtige Komponente bei der Realisierung und Absicherung.

Vertragserfüllungsbürgschaften

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Gewährleistungsbürgschaften werden auch als Gewährleistungsgarantien (engl. warranty bonds) bezeichnet. Wer diese ausstellt, ist ein Bürge oder Garant. Er übernimmt damit die Haftung für Gewährleistungspflichten eines Herstellers oder Verkäufers, falls bei einer Kaufangelegenheit innerhalb der Gewährleistungsfrist Sach- oder Rechtsmängel zu beklagen sind. Dies bezieht sich ebenso zum Beispiel auf Kauf- oder Werkverträge. Grundsätzlich muss jeder Verkäufer jegliche Kaufsache frei von Sach- und Rechtsmängeln ausliefern. Doch in der Realität treten hin und wieder kleinere oder auch mal größere Mängel auf. Dann besteht grundsätzlich ein Gewährleistungsrisiko, weil es ja sein kann, dass der Verkäufer seiner Gewährleistungspflicht nicht nachkommt. So etwas passiert zum Beispiel, wenn dieser plötzlich Insolvenz anmeldet.

Gerade am Bau spielen Gewährleistungsbürgschaften eine Rolle

Der Bauvertrag gilt formal als Werkvertrag. Die Baufirma ist im Sinne eines Herstellers oder Verkäufers dazu verpflichtet, das Bauwerk am Tag der Abnahme ohne jegliche Sachmängel zu übergeben. Derlei Mängel sind aber fast an der Tagesordnung und es kommt immer wieder vor, dass die Baufirma wenig geneigt ist, die noch offenen Baumängel zu beseitigen. Nicht selten wird sogar eine Insolvenz vorgeschoben. Es gibt viele solcher Beispiele für das sogenannte Gewährleistungsrisiko. Um am Ende nicht in eine solche Falle zu tappen, bieten unter anderem Banken und Versicherungen eben Gewährleistungsbürgschaften oder auch Gewährleistungsgarantien im Sinne von Kautionsversicherungen an. Die dahinter stehende solvente Institution springt immer dann ein, wenn ein Verkäufer seiner Gewährleistungspflicht nicht nachkommen kann oder will.

Konkrete Möglichkeiten der Absicherung

Um das Kostenrisiko des Auftragnehmers im Fall von Sachmängeln abzusichern, wird oftmals ein Bareinbehalt vereinbart, das heißt, die eigentliche Rechnungssumme wird üblicherweise um fünf Prozent reduziert. Die zweite Variante besteht darin, eine Bürgschaft durch eine Versicherung oder ein Kreditinstitut, das in diesem Fall die Rolle eines Bürgen übernimmt, zu stellen.

Wie lange gilt eine Gewährleistungsbürgschaft

Im Prinzip kann die Gewährleistungsgarantie unbefristet ausgestellt werden. In der Praxis orientiert man sich aber an der Verjährungsfrist, die allgemein für auftretende Sachmängel gilt. So beginnt die Frist gemäß § 13 VOB/B nach der Abnahme der Leistung. Wenn im Vertrag nicht eine bestimmte Verjährungsfrist für eventuelle Mängelansprüche explizit vereinbart wurde, beträgt diese für Bauwerke vier Jahre und für andere Werke zwei Jahre (§ 13, Nr. 4, Abs. 1, Satz 1 VOB/B). Innerhalb dieser Verjährungsfristen müssen Mängel nicht nur aufgespürt, sondern beim Auftragnehmer auch schriftlich reklamiert werden. Zugleich startet mit einer solchen schriftlichen Rüge eine neue zweijährige Verjährungsfrist, das ist in § 13, Nr. 5, Abs. 1, Satz 2 + 3 VOB/B so geregelt.

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Ein Beispiel: Die Mietkautionsversicherung

Die Kautionsversicherung kommt in den unterschiedlichsten Bereichen der Wirtschaft vor. Ein Beispiel hierfür ist die Mietkautionsversicherung. Die Mietkautionsversicherung ist im § 551 BGB gesetzlich verankert. Mit Abschluss dieser Versicherung wird das Recht eines Mieters gestärkt. Müssen Sie bei der Eingehung eines Mietverhältnisses eine Kaution hinterlegen, so können Sie dies mithilfe der Kautionsversicherung tun, ohne dass Sie einen Cent Kaution bezahlen. Zum Abschluss einer Mietkautionsversicherung ist grundsätzlich jede Person berechtigt. Die Kautionsvereinbarung kann sich auf die Anmietung von Privatwohnungen oder gewerblichen Immobilien beziehen. Neben der Höhe der Mietkaution sind auch die Zahlungsmodalitäten (z. B. Ratenzahlungsvereinbarung) im Gesetz zu finden. Gewerbetriebende müssen damit rechnen, dass Sie eine Mietkaution für zahlen, die wenigstens sechs Nettokaltmieten entspricht. Für den Mieter ergibt sich durch die Mietkautionsversicherung der Vorteil, dass sie keine hohe finanzielle Belastung tragen müssen. Sie agieren unabhängig von einer Bank. So müssen Sie z. B. auch kein separates Kautionskonto anlegen. Außerdem profitieren Sie davon, dass Ihre Zahlungsfähigkeit durch die Kaution nicht beeinflusst wird.

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Ein Beispiel: Die Mietkautionsversicherung Die Kautionsversicherung kommt in den unterschiedlichsten Bereichen der Wirtschaft vor. Ein Beispiel hierfür ist die Mietkautionsversicherung. Die Mietkautionsversicherung ist im § 551 BGB gesetzlich verankert. Mit Abschluss...

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