Ein Beispiel: Die Mietkautionsversicherung
Die Kautionsversicherung kommt in den unterschiedlichsten Bereichen der Wirtschaft vor. Ein Beispiel hierfür ist die Mietkautionsversicherung. Die Mietkautionsversicherung ist im § 551 BGB gesetzlich verankert. Mit Abschluss dieser Versicherung wird das Recht eines Mieters gestärkt. Müssen Sie bei der Eingehung eines Mietverhältnisses eine Kaution hinterlegen, so können Sie dies mithilfe der Kautionsversicherung tun, ohne dass Sie einen Cent Kaution bezahlen. Zum Abschluss einer Mietkautionsversicherung ist grundsätzlich jede Person berechtigt. Die Kautionsvereinbarung kann sich auf die Anmietung von Privatwohnungen oder gewerblichen Immobilien beziehen. Neben der Höhe der Mietkaution sind auch die Zahlungsmodalitäten (z. B. Ratenzahlungsvereinbarung) im Gesetz zu finden. Gewerbetriebende müssen damit rechnen, dass Sie eine Mietkaution für zahlen, die wenigstens sechs Nettokaltmieten entspricht. Für den Mieter ergibt sich durch die Mietkautionsversicherung der Vorteil, dass sie keine hohe finanzielle Belastung tragen müssen. Sie agieren unabhängig von einer Bank. So müssen Sie z. B. auch kein separates Kautionskonto anlegen. Außerdem profitieren Sie davon, dass Ihre Zahlungsfähigkeit durch die Kaution nicht beeinflusst wird.Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie!
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