Was ist eine Bürgschaft?
Eine Bürgschaft entsteht zwischen drei Parteien: dem Gläubiger, dem Hauptschuldner und dem Bürge. Wer für eine andere Person oder auch ein Unternehmen eine Bürgschaft übernimmt, steht für dessen Verbindlichkeiten ein. Kann ein Schuldner beispielsweise wegen Zahlungsunfähigkeit seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr bedienen, muss der Bürge gegenüber dem Gläubiger dafür geradestehen und einspringen. Dazu setzen die Parteien den Bürgschaftsvertrag in schriftlicher Form auf.
Ein Bürgschaftsvertrag ist ein einseitig verpflichtender Vertrag. Ein Kaufvertrag hingegen ist zweiseitig verpflichtend: Hier müssen beide Parteien ihre Vertragsmodalitäten einhalten. Der Verkäufer garantiert das Produkt/ die Leistung zur Verfügung zu stellen. Der Käufer stellt den Kaufbetrag. Bei einer Bürgschaft steht nur ein Vertragspartner – der Bürge – in der Pflicht. Der Gläubiger hat keine Pflichten zu erfüllen. Der Bürge haftet immer mit seinem gesamten persönlichen Vermögen. Eventuelle Mitbürgen haften als Gesamtschuldner. Die Bürgschaft stellt die einzige Form der Personensicherheit dar. Weitere Sicherungsformen beinhalten dingliche Sicherheiten.
Was ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft und wie greift sie?
Eine spezielle Variante der Bürgschaft ist die Vertragserfüllungsbürgschaft – diese wird auch als Erfüllungsbürgschaft betitelt. Sie ist eine Kombination aus Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaft. Denn anders als bei den gängigsten Bürgschaften ist der Bürge nicht in der Pflicht, wenn es sich beispielsweise um die Rückzahlung eines Kredits handelt. Bei dieser Form der Bürgschaft muss er dafür sorgen, dass die ausgemachte Leistung mit dem Kunden realisiert wird. In der Regel übernehmen diese Bürgschaften Banken oder Versicherungen. In der vertraglichen Ausgestaltung verpflichtet sich der Auftragnehmer (z.B. das ausführende Bauunternehmen) eine bestimmte Leistung zu erbringen. Der Auftraggeber (z.B. Bauherr) zahlt im Gegenzug den vereinbarten Betrag. Nun kommt der Bürge ins Spiel: Er garantiert dem Auftraggeber die Durchführung aller vertraglich festgelegten Pflichten des Auftragnehmers, selbst wenn dieser zahlungsunfähig wird. Die Bürgschaft sichert auch sämtliche Gewährleistungsverpflichtungen des Auftragnehmers ab. Die Vertragserfüllungsbürgschaft wird entweder über eine klassische Bankbürgschaft oder auch über eine Bürgschaftsversicherung gestellt. Eine weitere Besonderheit ist, dass die Verpflichtungen über den eigentlichen Werkvertrag hinausgehen können. Die Bürgschaft betrifft nämlich alle Bereiche des Auftrags:
Von der Ausführung des Auftrags bis zur Abnahme
Gewährleistungsansprüche bis zum Ende der Gewährleistungszeit
Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags
Überzahlungen
Strafzahlungen bei Überschreiten eines vereinbarten Liefer- oder Fertigstellungstermins
weitere sonstige Verpflichtungen, die im Vertrag festgehalten wurden
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Wo finden Sie Vertragserfüllungsbürgschaften?
In weiten Teilen des Baugewerbes sowie im Handwerk findet diese Form der Bürgschaft häufig Anwendung. Auch bei Unternehmen im Bereich Maschinen- und Anlagenbau wird auf diese Bürgschaftsform zurückgegriffen um Sicherheitsbehalte auszulösen und Aufträge abzusichern. Dies gilt auch bei Garten- und Landschaftsbauern und im Flugzeug- und Schiffsbau.
Als Privatperson und Verbraucher kommen Sie mit dieser Form einer Bürgschaft in Kontakt, sobald der Bau eines Eigenheims oder der Kauf eines Fertighauses bevorsteht. Damit sind Sie abgesichert, sollte es zu einer Verzögerung des Fertigstellungstermin kommen. Die Absicherung greift auch, wenn Ihnen Mehrkosten entstehen durch eine Insolvenz des Bauunternehmens. Im schlimmsten Fall garantiert die Vertragserfüllungsbürgschaft, dass der Bürge die Fertigstellung des Projekts durch ein anderes Unternehmen finanziert. Abgesichert werden damit auch spätere, berechtigte Reklamationen, selbst wenn das Bauunternehmen dann schon nicht mehr existieren sollte. In der Regel handelt es sich um Gewährleistungsfristen von zwei bis fünf Jahren.
Wie hoch ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft und wer trägt die Kosten?
Wie Sie gesehen haben, übernehmen Banken oder Versicherungen meistens die Bürgschaft für eine Vertragserfüllung. Dafür berechnen sie eine Gebühr – denn als Bürge stehen sie jederzeit in der Verantwortung, die Finanzierung für ausstehende Vertragsleistungen selbst übernehmen zu müssen. Die Höhe der Kosten ist abhängig vom Bürgschaftsgeber, von der Bonität des Auftragnehmers und von der Betrachtung des abzusichernden Projekts. In der Regel werden zwischen 3% und 10% der Auftragssumme festgesetzt.
Nicht geregelt ist, wer die Gebühr für die Bürgschaft übernimmt. Dies legen Auftraggeber und Auftragnehmer fest. Meistens jedoch übernimmt der Auftragnehmer, also das Bauunternehmen in den genannten Beispielen, die Gebühren und lässt diese dann in das gesamte Projekt einfließen.
Abschließende Informationen
Die Bürgschaft endet, wie der Name bereits vorgreift, automatisch mit der Erfüllung aller vertraglichen Leistungen des Auftraggebers. In der Regel sind dies die Gewährleistungsfristen. Bis 2003 war es möglich, die Bürgschaft in den AGBs zu regeln. Nun sind nur noch die §§631 BGB gesetzlich maßgebend. In der Baubranche wird es oft notwendig, Verträge in der Praxis an die Wünsche des Auftraggebers anzupassen. Dies wird in der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) geregelt. Durch die hohen Projektsummen und die Langfristigkeit der Anlagen oder Bauprojekte schafft die Vertragserfüllungsbürgschaft eine wichtige Komponente bei der Realisierung und Absicherung.
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